In ihrer Stellungnahme führt die VgF aus, weshalb ein solches Gesetz kategorisch zurückgewiesen werden muss:
- Fehlende volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens
- Ungenügendes öffentliches Interesse an vergrössertem Flughafen
- Investition in den Flughafen ist nicht ökologisch
- Investition in den Flughafen für den Kanton nicht sinnvoll und finanziell äusserst riskant
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Medienmitteilung