Stellungnahmen

 

Mit Stellungnahmen zu Entwicklungen rund um den Flugverkehr, dessen Lärmbelastung, Umweltemissionen und daraus resultierenden Einschränkung von Lebensqualität nimmt die VgF eine wichtige Funktion ein, den zivilgesellschaftlichen Diskurs mitzugestalten.


Stellungnahme der VgF zum Flughafengesetz Kanton Bern: Keine öffentlichen Gelder für den Flughafen Bern

Die Vernehmlassung zum Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der Flughafen Bern AG (BFBG) hat die VgF gegenüber der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern mit einer deutlichen Forderung beantwortet, das Begehren zurückzuziehen. Die VgF lehnt das Gesetz entschieden ab. In Zeiten der Klimakrise ist es unvernünftig und hinsichtlich wirtschaftlicher Grundlagen unverantwortlich, mit Subventionen den Flughafen Bern zu unterstützen.

In ihrer Vernehmlassungsantwort begründet die VgF diese Haltung mit ausführlich begründeten Argumenten:

  • Fehlende volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens
  • Kein öffentliches Interesse an vergrössertem Flughafen
  • Investition in den Flughafen ist nicht ökologisch
  • Investition in den Flughafen ist für den Kanton nicht sinnvoll und finanziell äusserst riskant
  • Das neue Gesetz ist undemokratisch

Vorlage Gesetz Beteiligung Flughafen durch Kanton

Vernehmlassung der VgF zum Flughafengesetz


Verfassungswidriger Inhalt im Konzeptteil SIL

Das Planungs- und Koordinationsinstrument für die Zivilluftfahrt auf Ebene Bund ist der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Der Konzeptteil enthält generelle Ziele und Vorgaben zur Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt und legt das Gesamtnetz mit den Standorten und den Funktionen der Flugplätze fest. Der geltende Konzeptteil, verabschiedet im Jahr 2000 wird aktuell überarbeitet. Bis Ende September lief die öffentliche Mitwirkung. Die VgF hat sich einerseits als Mitglied von KLUG daran beteiligt und darüber hinaus, mit Bezug auf die Situation in Bern, auch selber eine Mitwirkungseingabe eingereicht. Die VgF kritisiert beim SIL-Konzeptteil, dass die Verfasser sowohl die Gesundheit der Menschen wie auch die Umwelt in Ihren Konzepten gar nicht berücksichtigen und bloss einseitige wirtschaftliche Interessen, insbesondere diejenigen der Luftfahrtbranche vertreten. Die VgF spricht sich auch dezidiert gegen die geforderte Kompetenz des Bundes aus, die Verlegung von Flugbewegungen auf Regionalflugplätze zu verordnen, insbesondere von Linienflügen oder Business- und Privatflügen, und diese zusätzlich mit Steuergelder zu subventionieren. Solche Flüge bringen der Region fast ausschliesslich nur Lasten und keinen entsprechenden Mehrwert.

Stellungnahme der VgF zum Konzeptteil SIL


Teilrevision 1+ Luftfahrtgesetz

Das Luftfahrtgesetz sollte eine sog. Revision 2 erfahren. Lange wurde es um die beabsichtigte Revision sehr ruhig und mehrmals sickerten Terminverschiebungen durch. Schlussendlich wurde das Verfahren als Revision 1+ am 5. Juni 2015 durch das UVEK in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF nimmt fristgerecht Stellung zur Revisionsvorlage.

Die VgF übt an einer Vielzahl von Details Kritik. Zusammenfassend ersucht die VgF um folgende Änderungen der Revisionsvorlage

  • Verzicht auf Änderungen bei der Zuständigkeit hinsichtlich der IFR-Flugverfahren: Keine Verlagerung der Kompetenzen an den Bund/Bundesrat
  • Verzicht auf Übertragung von Kompetenzen an den Bund/Bundesrat hinsichtlich Anforderungen an die Infrastruktur und den Betrieb
  • Verzicht auf Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips
  • Verzicht auf Reduktion des Anteils der Mineralölsteuer zu Ungunsten des Umweltschutzes

Stellungnahme zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtspolitik des Bundesrates 2015

Der erste Bericht über die Luftfahrtspolitik, verabschiedet vom Bundesrat, datiert aus dem Jahr 2004. Über zehn Jahre Veränderungen prägen das Umfeld.

Die VgF hat sich ausführlich und kritisch zum Entwurf geäussert und am 2. Oktober 2015 fristgerecht eine Stellungnahme beim BAZL eingereicht.

Der Entwurf zum Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2015 geht von einer einseitig marktliberalen Haltung aus und berücksichtigt den langfristigen Erhalt unserer natürlichen Ressourcen sowie Erhalt und Förderung unserer Lebensqualität nur ungenügend. So wird insbesondere das ungezügelte und grenzenlose Mobilitätsverhalten der Gesellschaft grundsätzlich akzeptiert und zur Ausgangslage für die Luftfahrtpolitik des Bundes erklärt. Der stetig zunehmende Flugverkehr wird im vorliegenden Entwurf zum Bericht ü̈ber die Luftfahrtpolitik der Schweiz nicht hinterfragt und dessen Folgen werden beschönigend dargestellt und nur ungenügend berücksichtigt.

Die Forderungen der VgF sind in dieser Zusammenstellung in kurzer Form dargestellt.

  • Der Luftverkehr muss seine externen Kosten (Umwelt, Sicherheit, Gesundheit) selber tragen bzw. die externen Kosten müssen vollständig internalisiert werden. Dies ist insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes und des Gesundheitsschutzes unabdingbar. Die CO2 Abgabe auf Kerosin ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
  • Die Mobilität in der Luftfahrt muss durch die Luftfahrtpolitik des Bundes effektiv gelenkt werden. Dies zum Beispiel dadurch, dass die Luftfahrt nicht subventioniert wird und dass die anfallenden direkten und indirekten Kosten der Luftfahrt nicht durch die Gesellschaft allgemein, sondern durch die Verursacher direkt zu bezahlen sind.
  • Zahlreiche Menschen fühlen sich von den Lärmimmissionen in ihrem Wohlbefinden gestört. Wir fordern, dass Lärmgebühren für sämtliche Flughäfen, Flugplätze und Flugfelder so festgelegt werden, dass eine maximale Lenkungswirkung entsteht.
  • Die Lärmgrenzwerte für Fluglärm sind aus medizinisch-wissenschaftlichen Gründen zu hoch und müssen nach unten angepasst werden.
  • Die Betriebszeiten der Flughäfen dürfen keinesfalls ausgedehnt werden, da sich dies katastrophal auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung auswirken würde.
  • Eine Übernahme der Sicherheitskosten an den Landesflughäfen und Regionalflughäfen durch die Kantone ist abzulehnen. Diese Kosten sind auf die Flughäfen und schlussendlich auf die Flugpassagiere als unmittelbare Nutzniesser dieser Sicherheitsmassnahmen abzuwälzen.
  • Eine Verlagerung von Flugverkehr von den Landesflughäfen auf die Regionalflughäfen und weiteren Flugplätze und Flugfelder beurteilt die Vereinigung gegen Fluglärm VgF mit grosser Sorge und Skepsis. Wir lehnen eine zusätzliche Belastung der betroffenen Regionen mit zusätzlichem Flugverkehr und damit auch mit zusätzlichem Fluglärm strikte ab.
  • Einen verstärkten Einfluss des Bundes zu Lasten der Standortkantone, der Standortgemeinden und der betroffenen Bevölkerung auf die Regionalflughäfen und weiteren Flugplätze und Flugfelder, wie es der Bericht vorsieht, ist strikt abzulehnen.

Wieviel Fluglärm erträgt der Wirtschaftsstandort Bern? Fakten 2013

In einem Faktenpapier hat die Vereinigung gegen Fluglärm VgF im September 2013 die aktuelle Situation auf dem Flughafen Bern-Belp beschrieben, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge aufgezeigt und  die Anliegen und Forderungen der VgF dargelegt.

Allgemeine Entwicklungen auf dem Flughafen Bern-Belp
2012 verzeichnete der Flughafen Bern-Belp  total rund 60‘000 Flugbewegungen mit rund 270’000 Flugpassagieren. Etwa 11’000 Flugbewegungen stammen von Linien- und Charterflügen, ungefähr 7’000 von Business-Aviation und Privatflügen.

Nach Ausbauten der Piste, des Empfangsgebäudes und der übrigen Infrastruktur haben die Flugbewegungen (seit 2007 von 51’000, auf 60’000) und die Flugpassagiere (seit 2010 von 101’000 auf 270’000) in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei wurden insbesondere der Linien- und Charterverkehr (seit 2010 von 3’500 auf 11’000 Flugbewegungen) sowie die Business-Aviation und die Privatflüge stark ausgebaut, wodurch wesentlich grössere und leider lärmigere Flugzeuge, insbesondere die als wesentlich störender empfundenen Jets die Region belasten. Abgenommen hat die Kleinaviatik mit Sportfliegerei, Flugschulung und Segelfliegerei.

Nach SIL-Objektblatt sind auf dem Flughafen Bern-Belp total 75’000 Flugbewegungen pro Jahr gestattet.

Die Anzahl Linien- und Charterflüge hat sich seit 2010 mehr als verdreifacht.

Die Gesamtzahl der Flugbewegungen stieg jedoch nicht proportional zur Zahl der Flugpassagiere. Da Flüge mit kleinen relativ leisen Flugzeugen gleich zählen wie solche mit grossen lärmigen Jets, sagt die Gesamtzahl der Flugbewegungen nichts über die Störung von Stadt und Region durch den Flugverkehr aus.

Wichtigste Airlines in Bern-Belp sind zur Zeit SkyWork Airlines sowie Helvetic Airways. SkyWork betreibt 8 mittelstark störenden Turboprop-Flugzeuge von denen zur Zeit 6 im Einsatz sind, Helvetic einen sehr störenden älteren Jet (Fokker F100), sowie ab diesem Jahr einen fast ebenso lärmigen, noch grösseren Jet (Airbus A319).

Der grösste Teil der saisonal angebotenen Linien- und Charterflüge sind Urlaubsflüge an Destinationen rund ums Mittelmeer.

Der Flughafen bemüht sich mit verschiedenen Massnahmen um eine Reduktion des Fluglärms. Allerdings wurden diese Bemühungen bisher durch den Mehrverkehr mit grösseren, lärmigen Flugzeugen immer wieder zunichte gemacht. Ein weiteres Passagierwachstum dürfte den Fluglärm weiter massiv ansteigen lassen.

Geplante Ausbauten am Flughafen Bern-Belp
Mit der 4. Ausbauetappe soll der Flughafen Bern-Belp massiv ausgebaut werden. Geplant sind auf der vom Terminal abgewandten Seite der Flugpiste neue Empfangs- und Unterhaltsgebäude sowie Abstellplätze für die stark geförderte Business-Aviation, für Privatflüge sowie für Helikopterflüge. Zudem sollen gewisse Firmen wie die Ruag in diesen neuen Teil des Flughafens ausquartiert werden. Dies gibt der Flughafenbetreiberin Alpar AG im Bereich des Passagierterminals mehr Entwicklungsmöglichkeiten. Mittelfristig strebt die Alpar AG an, im neu entwickelten Flughafenteil weitere flugnahe Firmen anzusiedeln, um ein weiteres Standbein ihres Geschäftes auszubauen. Das neu in Kraft gesetzte SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern-Belp ermöglicht diese Ausbauten. Die damit auf beiden Seiten der Flugpiste entstehenden Entwicklungspotentiale stellen für alle von Fluglärm Betroffenen ein latentes Risiko dar, da sie für den Fall eines weiteren ungehemmten Wachstums der Flugbranche zu wesentlich mehr Fluglärm führen.

Strategie von SkyWork
Insbesondere die Expansionsstrategie von SkyWork (2010: 40’000, 2012: 230‘000 Flugpassagiere) hat bereits zu einer massiven Zunahme des Passagieraufkommens am Flughafen Bern-Belp geführt. SkyWork sprach sogar von einem von einem Potential von 750‘000 bis zu einer Million Passagieren. Dies würde bei gleicher Auslastung und gleicher Grösse der eingesetzten Flugzeuge nicht weniger als 24’000 bis 35’000 zusätzlichen Flugbewegungen entsprechen. Die von SkyWork verkündeten Ziele klangen je nach Standpunkt faszinierend oder beängstigend, sind jedoch mit heutigem Benutzermix auf dem Flughafen und der vorhandener Infrastruktur, sowie ohne wesentliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Bereits ist die Rede von einem Rollweg, der eine schnellere Abfertigung ermöglicht.

Die mehrfach genannten Pläne von SkyWork, grössere und lautere Düsenjets einzusetzen (z.B. Embraer 170/190), könnten ebenfalls Forderungen nach einem nochmaligen Pistenausbau aufleben lassen. Die getätigten Investitionen müssten dann durch noch intensiveren Flugverkehr amortisiert werden.

Das Marketing von SkyWork war bisher darauf ausgerichtet, um jeden Preis immer mehr Leute über Bern-Belp in die Ferien ins Ausland zu fliegen. Dazu werden auch Kunden aus den Kantonen Aargau, Basel, Waadt, Neuenburg, Jura, Freiburg, Wallis angezogen. Zudem haben flächendeckende Inserate für ein ökologisch fragwürdiges Weihnachtsmarkt-Shopping an den von SkyWork angeflogenen Destinationen geworben. Um die ungenügende Auslastung der Flüge zu verbessern, verfolgt SkyWork zudem eine für unsere Region wirtschaftlich wenig interessante Hubstrategie (Nutzung von Bern-Belp für den Transitverkehr).

Die von SkyWork verfolgte Expansionsstrategie war betriebswirtschaftlich nicht nachhaltig und führt offensichtlich zu grossen finanziellen Verlusten. Generell scheint es sowohl beim Geschäftsmodell wie auch in der Geschäftspolitik von SkyWork akute Defizite zu geben. Öffentlich der Presse war sogar von Sicherheitsrisiken die Rede.

Durch vermehrten Druck auf den Flughafen (gar von dessen Übernahme war die Rede) versuchte Sky-Work primär günstigere Tarife, aber wohl auch möglichst viel Einfluss auf weitere Rahmenbedingungen zu erhalten.

Fazit: Für die Anrainergemeinden und die Anwohnenden bedeuten die beschriebenen Entwicklungen massiv mehr Fluglärm, generell und insbesondere auch in den lärmsensitiven Randstunden frühmorgens und spätabends.

Teilrevision 2 des Luftfahrtgesetzes
Die gemäss ersten Plänen der Teilrevision 2 des Luftfahrtgesetzes vorgesehene Flexibilisierung der Flugplatzlandschaft Schweiz dürfte auch auf den Flughafen Bern-Belp Auswirkungen haben. Falls sich das Vorhaben im Parlament halten kann, würde die Einflussnahme von Kanton, Anrainergemeinden, Schutzverbänden und der Bevölkerung fast gänzlich ausgeschlossen. Zudem ist zu befürchten, dass der Regionalflughafen Bern-Belp dannzumal auf Geheiss des Bundes zu einem Überlauf-Flughafen der chronisch überlasteten Landesflughäfen für gewisse Bereiche wie z.B. Business Aviation, kontinentale Urlaubsflüge oder General Aviation wird.

Ökonomische Aspekte des Fluglärms
In Diskussionen um die Bedeutung des Flughafens Bern-Belp wird oft pauschal das Inter-esse „der Wirtschaft“, „des Tourismus“, oder der Hauptstadtregion angeführt. Dabei wird die ökonomische Bedeutung von Fluglärm meist ausgeblendet. Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF möchte deshalb zu einer differenzierten und ausgewogenen Diskussion aufrufen, welche die drohende Fluglärmzunahme auch in einen wirtschaftlichen Kontext stellt. Wir möchten Politik, Verwaltung und Forschung dazu animieren, diese Fragestellung im Interesse unserer Region angesichts der oben beschriebenen Umwälzungen vertieft und mit hoher Priorität anzugehen.

Nachhaltiger Kanton Bern
Der Kanton Bern hat gute Chancen, mit der eingeschlagenen Cleantech-Strategie seine Positionierung als nachhaltiger Kanton weiter auszubauen und besser zu vermarkten. Er hat das Potential zu einem Ort innovativer Politik mit nationaler und internationaler Ausstrahlung zu werden. Dies wird zusätzlich interessierte Kreise und Firmen anziehen und die nachhaltige Wirtschaft weiter stärken.

Innovative Mobilität
In eine solche Strategie passt ein künstlich aufgeblasener Flughafen keineswegs. Der Kanton Bern ist über die Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel auch für Fernreisende gut erschlossen und sollte sich eher mit sanftem Tourismus einen Namen machen. Dazu gehören auch eine innovative, nachhaltige Mobilität und entsprechende An-reize zu einem nachhaltigen Mobilitätsverhalten. Mit dem Fortschreiten des Klimawandels dürfte die diesbezügliche Positionierung des Kantons Bern als Vorreiterin an Bedeutung gewinnen.

Attraktive Arbeits- und Wohnstandorte als Standortvorteil
Attraktive Arbeits- und Wohnstandorte mit hoher Lebensqualität ziehen qualifizierte Mit-arbeitende und Steuerzahlende an, stärken die Mitarbeiterbindung und erhöhen die Leistungsfähigkeit und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Dabei spielen weiche Faktoren wie ruhige Naherholungsgebiete, unbelastete Luft und Gewässer, Ausgleich zwischen Kultur und Nachtruhe und stressarmes, gesundes Wohnen eine immer zentralere Rolle.

Die Stadt Bern belegt punkto Lebensqualität als Verwaltungshauptstadt ohne viel emissionsreiche Industrie und mit seiner nach-haltigen Ausrichtung regelmässig internationale Spitzenplätze. Was heute noch ein Geheimtipp für gestresste Zürcher ist, kann bei einer besseren Vermarktung zu einem der wichtigsten Standortvorteile Berns werden. Dies gilt ebenso für die Region und den Kanton Bern.

Nicht dazu passen negative Schlagzeilen über durch Fluglärm belästigte Anwohner. Ein Gebiet mit wenig Fluglärm weist heute einen wirtschaftlichen Standortvorteil auf, der in Zukunft noch bedeutender werden dürfte. Tragen wir Sorge dazu und bauen wir auf diesem Fundament auf.

Liegenschaftswerte
Von der langfristigen Attraktivität des Wohn- und Arbeitsumfeldes und damit auch von wenig Fluglärm hängt ebenfalls die Entwicklung der Liegenschaftspreise und somit ein Teil des Kapitals unserer Region ab. Der Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und Liegenschaftspreisen wird heute vermehrt erkannt.

Tourismus Stadt und Region
Der Städte- und Kongresstourismus hat für schöne und attraktive Städte wie Bern, Thun, Biel oder Burgdorf ein grosses Potential. Bei einer guten Gesamtstrategie bringt dies z.B. durch die Positionierung von Bern als nachhaltiger Hauptstadt mit einem attraktiven Umland auch Wertschöpfung in die Regionen. Dies wird durch den Kanton zu Recht gefördert, genauso wie die nachhaltige Positionierung einzelner Gemeinden resp. ganzer Regionen (z.B. Naturpark Gantrisch), um sich trotz Frankenstärke positiv hervorzuheben.
Die von SkyWork angestrebte Hubstrategie bringt hingegen den Städten und den touristisch orientierten Gemeinden im Kanton Bern ausser Lärm touristisch wenig Wertschöpfung. Billigflüge ans Mittelmeer, Skiflüge nach Österreich, Wochenendflüge an ausländische Weihnachtsmärkte konkurrenzieren zudem die hiesigen Anbieter.

Bei vorhandenem Angebot reist ein Teil der Fernreisenden anstatt über die Landesflughäfen direkt nach Bern. Nimmt der Flug-lärm jedoch zu stark zu, gefährdet dies den Tourismus in der Hauptstadt und in den betroffenen Gemeinden. Ein Spaziergang entlang der Aare oder eine Übernachtung in Köniz sind dann nicht mehr genug erholsam. Dadurch ziehen nicht nur die Besucher schneller als bisher weiter, auch die Bewohner von Stadt und Region, welche heute ebenfalls einen grossen Teil des touristischen Angebots mitnutzen, werden ihre Freizeit vermehrt weiter weg verbringen.

Gesundheits- und Umweltkosten
Lärm, Treibhausgasemissionen und boden-nahe Luftschadstoffe des Flugverkehrs verursachen hohe, heute weitgehend externalisierte Gesundheits- und Umweltkosten für Gesellschaft und Wirtschaft. Deshalb sind auch hier im Sinne einer nachhaltigen Mobilität eine Interessenabwägung vorzunehmen und die Verkehrsträger sorgfältig auszuwählen.

Subventionen
Kurzstreckenflüge sind nicht nur ökologisch meistens fragwürdig, sie lohnen sich für die Betreiber auch finanziell oft nicht. Die meisten grossen Airlines machen deshalb eine Querfinanzierung über Langstreckenflüge, da Kurzstreckenflüge sonst preislich nicht mehr konkurrenzfähig wären. Es besteht die Gefahr, dass Fluggesellschaften und allenfalls auch der Flughafen mit dem Argument Arbeitsplatzerhalt Subventionen fordern. Ein grosses Klumpenrisiko in dieser Hinsicht besteht durch die grosse Abhängigkeit des Flughafens Bern-Belp von SkyWork. Subventioniert werden sollte jedoch nur eine nachhaltige Mobilität mit öffentlichem Auftrag.

Anliegen der VgF
Die Vereinigung gegen Fluglärm wünscht sich deshalb von den politischen Behörden folgende Unterstützung:

Die Behörden beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und definiert gemeinsam mit den Stakeholdern (z.B. den Tourismusverbänden, der SBB, der Wirtschaftsförderung, den Hauseigentümer- und Mietervertretern, den Anwohnervereinigungen etc.) eine hinsichtlich Belastung und ökonomischem Nutzen des Flughafens Bern-Belp differenzierte Perspektive im Sinne einer wirtschaftlich-ökologischen Güterabwägung. Sie unterstützen die Profilierung von Stadt, Region und Kanton Bern mit einem auch auf langfristige Sicht nachhaltigen, erholsamen und wirtschaftlich sowie ökologisch verträglichen Tourismus.

Sie engagieren sich auf kommunaler, regionaler, kantonaler wie auch auf nationaler Ebene gegen weitere durch Fluglärm bedingte Verschlechterungen für Anwohnende, Wirtschaft und lokale Anbieter von Tourismusdienstleistungen.

Sie suchen zusammen mit allen Stakeholdern nach Lösungen, wie der Betrieb des Flughafens hinsichtlich seiner Umwelt- und Lärmbelastung optimiert werden kann.

Die politischen Behörden setzen sich dafür ein, dass keine Gesuche um direkte oder indirekte Subventionierungen des Flughafens, von Fluglinien oder von Fluggesellschaften gutgeheissen werden und signalisieren dies sehr klar, damit bei der Betreiberin des Flughafens und auch bei SkyWork oder weiteren betroffenen Airlines diesbezüglich keine falschen Hoffnungen entstehen.

September 2013


Mitwirkung zum neuen SIL-Objektblatt Flughafen Bern-Belp

Ende August 2011 wurde in den Anzeigern der Gemeinden der Region Bern der Entwurf zum neuen SIL-Objektblatt (= Objektblatt zum Flughafen Bern-Belp im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt des Bundes) öffentlich publiziert. Die Bevölkerung, Parteien und Verbände hatten bis am 30. September 2011 Gelegenheit, sich schriftlich dazu zu äussern, und Änderungswünsche einzureichen (beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern).

Der Vorstand der VgF hat das neue Objektblatt analysiert. Er ist sehr kritisch gegenüber den grossen Entwicklungsreserven und der deutlichen Verschiebung hin zu mehr privatem Flugverkehr, die das neue Objektblatt dem Flughafen einräumt.
Die jährlich mögliche Höchstzahl bleibt zwar bei maximal 75’000 Flugbewegungen.Aber der Anteil der Linien– und Charterflugbewegungen wird gegenüber dem geltenden Objektblatt markant, von 15’750 auf 5’500 bis 6’500 Flugbewegungen, verringert.Für diese Sparte werden somit rund 10’000 Flugbewegungen weniger veranschlagt.Trotzdem können gemäss SIL-Lärmkurve tagsüber (von 6-22 Uhr) 16’000 Bewegungen mit Grossflugzeugen sowie nachts (von 22-23 Uhr) weitere 200 Bewegungen ausgeführt werden. Das heisst nichts anderes, als dass diese rund 10’000 Bewegungen mit Grossflugzeugen künftig vom privaten Flugverkehr getätigt werden können.Wie die Erfahrung seit der Pistenverlängerung zeigt, werden zunehmend mehr Jetflugzeuge benutzt. Hinzu kommen noch Jetflüge mit Kleinflugzeugen.

Das bedeutet, dass die von der VgF seit längerem befürchtete Entwicklung hin zu mehr privatem Flugverkehr und hin zu mehr Jetbetrieb klar angestrebt und mit dem neuen SIL-Objektblatt ermöglicht wird. Auch mit weniger Flugbewegungen im Bereich des Linien- und Charterverkehrs nimmt die Gesamtzahl der Flugbewegungen nicht etwa zugunsten der Anwohnerschaft ab, sondern sie bleibt gleich hoch veranschlagt. Das prognostizierte Minus im Linien- und Charterverkehr kann voll und ganz mit Bewegungen des privaten (Taxi-, Geschäfts-, Freizeit-, etc.) Flugverkehrs kompensiert werden. Dafür schafft das neue SIL-Objektblatt den Rahmen.

Ist das neue SIL-Objektblatt einmal vom Bundesrat verabschiedet, dann ist es eine verbindliche Grundlage für die dem Flughafen zugestandene Entwicklung. Der Betrieb und der Bau von neuen Flughafenanlagen (wie Hangars und Abstellflächen)
im vorgesehenen Rahmen werden in späteren Bewilligungsverfahren gemäss Luftfahrtgesetz in aller Regel bewilligt.

Die VgF hat zum Entwurf des neuen SIL-Objektblattes fristgerecht eine detaillierte kritische Stellungnahme eingereicht

Mitwirkung SIL als PDF zum Download