Medienmitteilungen

Medienmitteilung vom 12. Januar 2021

Die VgF als Gründungsmitglied der Koalition KLUG unterstützt das neue CO2-Gesetz

Zwar wurde heute ein Referendum gegen das CO2 Gesetz eingereicht, aber die Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit (KLUG) bekräftigt ihre volle Unterstützung für das neue Gesetz, das zum Erreichen der (Schweizer) Klimaziele unerlässlich ist.

Medienmitteilung zum neuen CO2-Gesetz


Medienmitteilung vom 25. September 2020

Ein Schritt vorwärts für den Klimaschutz

Für die Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit (KLUG) ist das neue CO 2 Gesetz mit der vorgesehen Flugticketabgabe ein wichtiger Schritt in Richtung eines wirksameren Klimaschutzes im Luftfahrtbereich.

Medienmitteilung CO2 als PDF


Medienmitteilung vom 8. Juni 2020

Revision des CO2-Gesetzes: Für eine wirksame Flugticketabgabe

26 Bewegungen, Organisationen und Parteien fordern den Nationalrat auf, die in der Revision des CO2-Gesetzes vorgesehene Flugticketabgabe zu verbessern, damit sie im Sinne des Klimaschutzes wirksam wird. Die Obergrenze von 120 Franken muss angehoben werden, und diese Lenkungsabgabe auch für Transit-/Transferpassagiere gelten.

Medienmitteilung als PDF


Medienmitteilung vom 7. April 2020

Offener Brief an den Bundesrat: Kein Sonderstatus für den Flugverkehr

46 Bewegungen, Organisationen und Parteien fordern den Bundesrat in einem Offenen Brief auf, den Luftverkehr gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen nicht zu privilegieren. Jegliche staatliche Unterstützung muss die Arbeitnehmenden schützen und an Bedingungen mit klaren Klimazielen geknüpft sein.

Die VgF ist Unterzeichnerin des Offenen Briefes und unterstützt das Anliegen mit den klar formulierten Forderungen.

Medienmitteilung KLUG als PDF

Offener Brief an den Bundesrat als PDF


Medienmitteilung vom 18. November 2019

Die VgF verzichtet auf Beschwerde ans Bundesgericht.
Urteil betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdefall Südanflug Bern die zahlreichen Beschwerden verschiedener Vereinigungen, Gemeinden sowie von Privaten abgewiesen, so auch diejenige der Kantonalen Vereinigung gegen Fluglärm und schädliche Auswirkungen des Flugverkehrs VgF. Die VgF ist enttäuscht über das Urteil und die aus ihrer Sicht sehr oberflächliche Auseinandersetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und der involvierten Bundesämter mit den vorgebrachten Argumenten. Nach vertiefter rechtlicher Analyse des Urteils kommt die VgF jedoch zum Schluss, dass eine Beschwerde gegen das Urteil ans Bundesgericht nicht oportun ist und verzichtet auf diesen Schritt.

Medienmitteilung als PDF


Medienmitteilung vom 18. Oktober 2019

Rückt der Südanflug am Flughafen Bern näher?
Urteil betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdefall Südanflug Bern das lange erwartete Urteil gefällt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Das Gericht weist die zahlreichen Beschwerden verschiedener Vereinigungen, Gemeinden sowie von Privaten ab.

Medienmitteilung als PDF


Medienmitteilung vom 15. August 2019

Gesetz über die Beteiligung des Kantons an dern Flughafen Bern AG
Keine Subventionen für den Flughafen Bern

Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF lehnt das Gesetz über die Beteiligung des Kantons Bern an der Flughafen Bern AG entschieden ab. In der Medienmitteilung führt die VgF die wesentlichen Argumente gegen eine öffentliche Beteiligung am Flughafen Bern auf und fordert den Rückzug der Gesetzesvorlage.

Medienmitteilung als PDF

Link zur Vernehmlassungsantwort der VgF


Medienmitteilung vom 1. Oktober 2018

Konzeptteil zum SIL mit verassungswidrigem Inhalt – Stellungnahme VgF

Mit einer Medienmitteilung macht die VgF auf den verfassungswidrigen Inhalt des neuen Konzeptteils des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) aufmerksam. Die VgF hat sich mit einer umfangreichen Stellungnahme zum SIL-Konzeptteil in der öffentlichen Mitwirkung engagiert. Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF verlangt in ihrer Stellungnahme, dass der Konzeptteil im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung und auf die Reduktoin von Emissionen des Luftverkehrs konsequent überarbeitet wird und eine nachhaltige Interessensabwägung vorgenommen wird.

Medienmitteilung als PDF


Medienmitteilung vom 22. Februar 2018

Beschwerde betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32

Südanflug zurück an die Vorinstanzen
Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF erhebt gegen den Entscheid des BAZL und des UVEK, die satellitengestützten Instrumentenanflüge (Südanflug) ohne weitere Auflagen zu genehmigen, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Der Umweltverband bemängelt die Verfügungen vom 15. Januar 2018 des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL und des Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie- und Kommunikation UVEK insbesondere hinsichtlich des lückenhaften Umweltverträglichkeitsberichtes, der nicht lärmoptimierten Routenführung sowie der Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Der Südanflug führt zusammen mit der geplanten 4. Ausbauetappe zu mehr Flugverkehr und Fluglärm.

Am 15. Januar 2018 genehmigte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie- und Kommunikation UVEK die Plangenehmigung in Sachen Südanflug und gleichentags erfolgt die Genehmigung der Änderungen des Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Damit sollte den satellitengestützten Instrumentenanflügen aus südlicher Richtung der Weg geöffnet werden.

Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF betrachtet den Südanflug kritisch. Vordergründig erscheint das Vorhaben als Massnahme zur Entlastung der Stadt Bern und der Gemeinde Muri von Fluglärm. Die VgF beurteilt das differenzierter: Der Instrumentenanflug aus dem Süden steigert die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität des Flughafens Bern. Die Massnahme erlaubt, in derselben Himmelsrichtung zu landen und zu starten: Anflug aus Süden, Start in den Norden. Damit werden kürzere Intervalle für Starts und Landungen ermöglicht. Mit den Starts Richtung Norden werden die Stadt Bern und die Gemeinde Muri nicht vom Fluglärm entlasten, wie oft behauptet wird. Vielmehr wird die angestrebte Kapazitätserhöhung generell zu mehr Fluglärm für alle führen.

Die VgF verlangt in ihrer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einerseits die Rückweisung der Genehmigungen an die entsprechenden Vorinstanzen UVEK und BAZL. Gefordert wird eine Ergänzung des Umweltverträglichkeitsberichts. Dieser weist aktuell gravierende Mängel hinsichtlich der Betrachtung der anzunehmenden Entwicklung auf und stützt sich teilweise auf veraltete Daten. Ebenfalls wurde der, mit dem Fluglärm eng verbundene Betriebslärm (Aktivitäten am Boden) nicht berücksichtigt. Weiter gefordert wird eine optimierte Routenführung als auch ein steilerer Anflugwinkel, um die Gemeinden im Perimeter der Anflugschneise weit möglichst von Fluglärmimmissionen zu entlasten.

Nach erfolgter Planauflage für den Südanflug im Juni 2013 gingen über 300 Einsprachen ein. Gemeinden in der Einflugschneise, Umweltverbände, Betroffene, selbst flugnahe Vereinigungen sprachen sich gegen das neue An-flugverfahren aus. Das BAZL und das UVEK haben sich mit diesen Einsprachen und insbesondere auch mit den Anträgen und Ausführungen der VgF grösstenteils nicht auseinandergesetzt. Die VgF fordert aufgrund dieser Unterlassung in der jetzt eingereichten Beschwerde auch die Gewährung des rechtlichen Gehörs.

Medienmitteilung als PDF


Medienmitteilung vom 22. Januar 2018

Öffentliche Gelder nur für Lärmschutzmassnahmen ausgeben

Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF und der VCS Kanton Bern kritisieren scharf den Entscheid des Regierungsrates, mit sicher zwei und möglicherweise insgesamt 4 Millionen Franken öffentlichen Geldern die 4. Ausbauetappe des Flughafens Bern-Belp mitfinanzieren zu wollen. Damit fördert der Kanton Lärm und Klimawandel. Die geplanten Ausbaupläne führen zusammen mit der Änderungen des Betriebsreglements und dem vorgesehenen Südanflug zu mehr Flugverkehr und Fluglärm. Beide Umweltverbände fordern jetzt, dass die zwei Millionen Investitionsbeiträge in Lärmschutzmassnahmen fliessen sollen.

Der Flughafen positioniert sich im Linien- und Charterverkehr für Badereisen immer mehr als Entlastungsflughafen für die Landesflughäfen. Mit der 4. Ausbauetappe will er nun insbesondere für Privat- und Businessjets wesentlich attraktiver werden. Die Gefahr ist gross, dass diese durch das Potential der geplanten Infrastruktur der 4. Ausbauetappe auf dem Flughafen Bern stark zunehmen, da sie auf den Landesflughäfen keinen Platz mehr finden. Für die Region Bern bedeutet das viel Lärm und wenig Wertschöpfung. Die Umweltverbände sind entschieden gegen einen weiteren Ausbau des Flughafens Bern. Die Zunahme des Flugverkehrs ist bis jetzt weitgehend ungeregelt, obwohl sein Einfluss auf den Klimawandel immer wichtiger wird. Bern ist zudem mit dem Zug auch von den Landesflughäfen aus bestens erschlossen. Auf den vierten Ausbauschritt wird wohl schon bald der fünfte folgen – mit noch mehr Fluglärm für die Region. Das schadet der hohen Lebensqualität und gefährdet damit auch einen wichtigen Standortvorteil der Hauptstadt-Region Bern.

Angesicht des volkswirtschaftlich fraglichen Nutzens der 4. Ausbauetappe und der damit verbundenen erheblichen Lärmfolgen besteht für den Kanton ein grosses Risiko, dass die öffentlichen Gelder für den Flughafenausbau nicht nachhaltig investiert werden. VgF und VCS fordern den Kanton deshalb auf, die zwei Millionen im Wesentlichen für Lärmschutzmassnahmen einzusetzen.

Schallschutzkonzept jetzt erarbeiten und umsetzen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von VgF und VCS gegen die 4. Ausbauetappe zwar abgewiesen, lässt aber Türen offen für eine Neubeurteilung, einerseits bei Zunahme der Flugbewegungen oder bei lauteren Flugzeugmodellen, anderseits im Zusammenhang mit dem pendenten Verfahren betreffend Südanflug. Lautere Flugzeuge sind unter anderem mit der Flottenerweiterung von SkyWork mit dem gegenüber den heutigen Turbopropflugzeugen (Saab 2000) wesentlich lauteren Jets (Embraer 170) bereits angesagt. Eine Zunahme von Flugbewegungen und Fluglärm wird mit den geplanten Infrastrukturausbauten unweigerlich folgen. Zusätzlich weist das Bundesgericht darauf hin, dass auch bei Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte der Flughafen Bern vorsorgliche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung ergreifen muss, sofern diese betrieblich und wirtschaftlich tragbar erscheinen. Der Kanton hat jetzt die Gelegenheit seinen Beitrag an diese Lärmschutzmassnahmen zu knüpfen.

Medienmitteilung als PDF


Archiv Medienmitteilungen

171116 Schallschutzkonzept
171019 Keine Steuergelder für Airline
170104 Schallschutz
161117 Beschwerden teilweise gutgeheissen
151201 Beschwerde 4 Ausbauetappe Flughafen
151014 Beschwerde Betriebsreglement Flughafen Bern
150326 Öffentliche Gelder für Fluglärm