Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF hat im Berichtsjahr 2016 den Schwerpunkt ihrer Aktionen neben dem Engagement zum Aufbau einer national operierenden Koalition gegen Flugemissionen auf die juristische Ebene gelegt und sich mit den rechtlichen Beschwerden gegen die Bewilligung des neuen Betriebsreglements und die 4. Ausbauetappe sowie der Forderung nach einem Schallschutzkonzept beim Flughafen Bern für die Interessen der betroffenen Bevölkerung für mehr Lebensqualität eingesetzt.
Strategische Schritte: Um die Luftfahrtpolitik auf nationaler Ebene aktiv mitgestalten zu können, braucht es gegenüber den Interessen der Fluglobby einen koordinierten Gegenpol. Die VgF ist aktiv in die Vorbereitung eingebunden, die Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit (KLUG) ins Leben zu rufen. Die KLUG bündelt regionale und nationale Interessen und Kräfte und engagiert sich für eine Reduktion der schädlichen Emissionen des Luftverkehrs. Die Gründungsversammlung findet am 17. Juni 2017 statt.
Rechtliche Schritte: Der Flughafen Bern will die Rahmenbedingungen verändern und die Infrastruktur gleich mit drei Vorhaben ausbauen: Neuerungen im Betriebsreglement, 4. Ausbauetappe und ein satellitengestütztes Verfahren für Anflüge aus dem Süden. Die zeitliche Kombination dieser drei Vorhaben ist nicht zufällig. Der Flughafen will mit diesem Massnahmenpaket die Erreichbarkeit verbessern, die Attraktivität des Flughafens deutlich steigern und seine strategische Ausrichtung für Business- und Privatjets festigen. Die VgF befürchtet eine damit verbundene starke Zunahme von Flugbewegungen und entsprechend höheren Lärmbelastungen für die betroffenen Anwohner als auch für die Bewohner im Bereich der An- und Abflugrouten.
Mit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Bewilligung des neuen Betriebs-reglements für den Flughafen Bern zielte die VgF auf die Wahrung lärmmindernder Massnahmen, klare Regelung der Betriebszeiten und auf umweltrelevante Auswirkungen. Ein Teilerfolg verzeichnet die VgF im Einsatz gegen Lärm und Emissionen: Das Gericht hat Ergänzungen definiert, die lärmmindernde Massnahmen bei der nächsten Revision des neuen Betriebsreglementes vorschreiben.
Die VgF hat in ihren Beschwerden gefordert, die Auswirkungen der 4. Ausbauetappe zusammen mit dem Südanflug GNSS 32 zu beurteilen. Die damit verbundene Kapazitätserhöhung und folgelogische Steigerungen des Flugverkehrs, begleitet von zunehmendem Fluglärm, wurde vom Gericht jedoch nicht anerkannt.
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in der Sache 4. Ausbauetappe ergab sich ein wichtiger Aspekt, bei welchem sich die VgF zusammen mit dem VCS zu einem Weiterzug an das Bundesgericht entschieden hat. Dabei wird ein Schallschutzkonzept gefordert, das die Anwohner ausreichend vor Lärm und vor gesundheitsschädigenden Aufwachreaktionen durch Flug- sowie Industrie- und Gewerbelärm schützen soll. Der Weiterzug fokussiert auf die Lärmspitzen in der frühen Morgenstunde (06.00-07.00) und in der ersten Nachtstunde (22.00-23.00) am Rand der Betriebszeiten des Flughafens Bern.
Die rechtlichen Schritte wurden durch namhafte und zahlreiche Spenden aus Mitglieder- und Interessentenkreisen ermöglicht. Der Vorstand dankt den Spenderinnen und Spendern herzlich für die finanzielle Unterstützung und die wichtige Solidarität.
Schritte an die Medien: Im Frühjahr 2016 kam es am Flughafen Bern regelmässig zu Verletzungen der Betriebszeiten. Landungen und sogar Starts nach Betriebsschluss riefen eine Protestwelle hervor. Mit klaren Aussagen in der TV-Sendung Schweiz aktuell und in andern Medien positionierte sich die VgF einmal mehr deutlich und zeigte, dass sie die Interessen der lärmgeplagten Bevölkerung warzunehmen und durch-zusetzen bereit ist.
Schritte im Seeland: Die vom VgF unterstützte Sammeleinsprache der IG Seeland gegen die Befestigung und die Verlänge-rung der Piste, eingereicht im September 2015, ist nach wie vor hängig. Nicht zuletzt dürfte der Brand eines Hangars im Sommer 2016 das Vorhaben auf dem Flugfeld Biel-Kappelen verzögert haben.
Verstärkung Vorstand VgF: Die VgF will ihren Vorstand nach Rücktritten langjähriger Vorstandsmitglieder vor einem Jahr wieder verstärken. Interessierte oder Hinweise auf entsprechende Personen sind herzlich willkommen.